Teilnahme­bedingungen

Veranstalter des Badewannenrennen ist:

Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten
Freiwillige Feuerwehr Damgarten.

Handlungen und Aktionen der Besatzungen, die Teilnehmer, Zuschauer oder Veranstalter schädigen oder gefährden, führen zur sofortigen Disqualifikation und haben einen sofortigen Ausschluss von allen Aktivitäten zur Folge. Den Weisungen des Veranstalters ist in diesem Sinne zu folgen.

Anmeldung

Die Anmeldung muss vor dem Badewannenrennen beim Veranstalter in schriftlicher Form, bis spätestens 28. Juli 2017 vorliegen.

Schwimmgerät

Als Badewannen werden alle schwimmfähigen Konstruktionen bezeichnet, die von ihrer ursprünglichen Bestimmung her nichts mit Wasserfahrzeugen herkömmlicher Bauart gemein haben. Der Antrieb muss ausschließlich per Muskelkraft erfolgen. Alle Arten technischer Motorisierung sind verpönt und führen zur Disqualifikation. Als Schwimmkörper dürfen keine Behältnisse Verwendung finden, die in ihrer ursprünglichen Bestimmung für den Transport umweltgefährdender Materialien vorgesehen waren. Die Waschzuber haben eine Größe von max. 10 m². Sie müssen mit 2 aber bis höchstens 6 Mann Besatzung besetzt sein. Durch das verwendete Baumaterial darf es zu keinem Zeitpunkt zu Umweltschädigungen kommen (Anstriche, Öle oder Gegenstände (Schwimmkörper) deren Inhalt bzw. Herkunft zweifelhaft sind und zu Umweltschädigungen führen können). Jedes Schwimmgerät darf mit einem Segel von max. 4 m² ausgerüstet werden.

An- und Abfahrt

Antransport zum Hafen bis 1,5 Stunden vor Rennbeginn, ausladen, Fahrzeug wieder abfahren und auf dem zugewiesenen Parkplatz abstellen.

Wurfgeschosse

Als Wurfmaterial ist nur Wasser zu verwenden. Zur "Beförderung" des Wassers ist auch hier nur eigene Muskelkraft zulässig.

Pyrotechnik

Das abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen ist nicht gestattet.

Kinder, Jugendliche

Die Teilnahme Minderjähriger (unter 18 Jahren) setzt die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten voraus, die bei der Anmeldung in Kopie abzugeben ist. Der Gebrauch von Schwimmwesten wird allen Teilnehmern empfohlen, für minderjährige Teilnehmer ist er zwingend vorgeschrieben.

Entsorgung mitgebrachter Materialien

Die Teams sind verpflichtet, sämtliches von Ihnen mitgebrachtes Material wieder zu entfernen und abzutransportieren. Das bedeutet, alles, was mitgebracht wird, muss auch wieder mitgenommen werden! Entstehende Entsorgungskosten gehen zu Lasten der Verursacher.

Preise

Es gibt natürlich für die siegreichen Mannschaften auch Preise. Die Sieger werden in drei Kategorien ermittelt. 1. Die Schnellsten, 2. Die Kreativsten, 3. Der "Publikumsliebling", wir werden mal sehen was uns noch so einfällt. Mehrfach-Nominierungen sind möglich, also strengt euch an !!

Sonstiges

Auf den Zubern dürfen keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen mitgeführt werden. Den Besatzungsmitgliedern ist es - außer bei akuter Gefahr - NICHT gestattet, die Waschzuber während der Veranstaltung zu verlassen ("Entern" fällt aus!!!). Für Schäden, die den Teilnehmern und Gästen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen oder durch sie verursacht worden sind, ist der Veranstalter nicht haftbar!